Abmahnung wegen Linkteilung auf Facebook (Miniaturbild)
Linkteilung ist gefährlich
Rechtsanwalt Pieconka teilte mit, daß auf der Seite seiner Kollegen berichtet wurde, daß erstmalig eine Abmahnung wegen der “Link Teilen”-Funktion bei Facebook erfolgt ist.
Es empfielt sich also dringend, bei Nutzung dieser Funktion, das Miniaturbild zu deaktiveren, bevor der Link geteilt wird, weil die Veröffentlichung des Miniaturbilds im eigenen Profil oder auf einer Facebook-Seite bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Das gilt natürlich um so mehr, wenn ein Foto einer anderen Person veröffentlicht bzw. „geteilt“ wird. Jedes Teilen ist eine eigene „Veröffentlichungshandlung“ – erfordert also die dafür notwendigen Rechte.