Abmahnungen durch Rechtsanwalt Schlösser – Fotos von Sven Brentrup – aboutpixel
Wie Rechtsanwalt Pieconka mitteilt, läßt die Erbin des Fotografen Sven Brentrup, Denise Brentrup, momentan durch Rechtsanwalt Schlösser in Erfurt zahlreiche Nutzer von Fotos ihres Vaters abmahnen.
Die Fotos können ganz legal bei z.B. www.aboutpixel.de erworben worden sein, wenn jedoch die Namensnennung des Fotografen nicht am Bild oder – wie in den AGB vereinbart – im Impressum erfolgte, ist dies Gelegenheit für die Erbin an Geld zu kommen, indem sie entsprechend die Nutzer auf Schadenersatz und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch nimmt.
Gefordert werden hier 800,– bis 1600,– EUR Schadenersatz zzgl. 775,64 EUR Anwaltskosten, auch wenn die Fotos ggf. „umsonst“ (gegen Namensnennung von aboutpixel und Fotograf) zur Verfügung gestellt wurden oder nur eine geringe Nutzungsgebühr zu entrichten war.
Grundsätzlich besteht bei fehlender, unzureichender oder sogar falscher Namensnennung ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50 bis 100 % (je nach Gericht) des Entgelts, welches für die entsprechende Nutzung zu zahlen wäre.
Bevor hier aufgrund der Abmahnung ohne gründliche Analyse des Sachverhalts vorschnell bezahlt wird oder die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten lassen.
Die Forderungen der Tochter sind mitunter überhöht oder sogar unberechtigt.
Nutzern entsprechender Fotos ist aber zu empfehlen, dringend zu überpüfen, ob sie die Quellen- und Namensnennung entsprechend den AGB umgesetzt haben.