Hilfe durch einen Anwalt im Urheberrecht
Wenn persönliche Gesprächsversuche mit dem Gegner keinen Erfolg (mehr) zeigen oder eine Urheberrechtsverletzung (z.B. Bilderklau) bereits eingetreten ist, sollte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden, der auf Urheberrecht bzw. ggf. speziell Fotorecht und Bildrecht spezialisiert ist.
Der Rechtsanwalt kann dann zeitnah für Sie tätig werden und eine Reaktion der Gegenseite ist dann meist schneller zu erreichen.
Anwaltliche Tätigkeiten können hier sein:
- Beratung und Einschätzung Ihres Falls
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen (z.B. Umfang der unerlaubten Nutzung Ihres Fotos)
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- ggf. gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Erstattung einer Strafanzeige
- Verhandlungen mit der Gegenseite
- und vieles mehr
Wenn Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in diesem Bereich in Anspruch nehmen, muß oft die Gegenseite die Kosten tragen. Das ist aber nicht immer so, weshalb ggf. eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann bzw. Sie können mit dem Anwalt ggf. auch ein bestimmtes Honorar (bei außergerichtlicher Tätigkeit) vereinbaren.
Sie müssen bei einem solchen Fall keinen Anwalt vor Ort beauftragen, da hier fast alles „online“ bzw. per Telefon und Fax abgewickelt werden kann.